„Für mich ist dieses Leben nichts wert“– zu den Motiven jihadistischer Taten in Gerichtsurteilen
DOI:
https://doi.org/10.18716/ojs/krimoj/2024.4.4Schlagworte:
jihadistisch motivierte Straftaten, jihadistischer Terrorismus, Motive terroristischer Tathandlungen, Strafverfahrensakte, UrteilsanalyseAbstract
Jihadistischer Terrorismus ist eine Bedrohung für die (inter-)nationale Sicherheit, jedoch ist das Wissen über die Beweggründe der Täter*innen begrenzt. In der vorliegenden Studie wurden die Tatmotive jihadistisch motivierter Straftäter*innen, die nach deutschem Terrorismusstrafrecht verurteilt wurden, mittels qualitativer Inhaltsanalyse von Strafverfahrensakten untersucht. Von N = 53 verurteilten Personen konnte bei 51 Personen Motive für die Tatbegehung(en) ermittelt werden. Diese werden sechs Kategorien zugeordnet: (1) selbstzentrierte, personale Motive, (2) einstellungsbezogene und ideologische Motive, (3) soziale Motive, (4) organisationale Motive, (5) angst- und zwangsgeleitete Motive sowie (6) Befehl und Bitte. Neben den Motiven für die Umsetzung von Tathandlungen werden auch Motive für die Aufrechterhaltung terroristischer Handlungen beschrieben. Für einzelne Tathandlungen liegen meist mehrere, miteinander in Beziehung stehende Beweggründe vor. Sie können unterschiedlich dominant ausgeprägt sein und ihre Bedeutung kann sich über die Zeit verändern. Weitere Ergebnisse sowie Limitationen und Besonderheiten der Methode werden diskutiert.
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