Suizidhilfe für Gefangene in der Schweiz: Vorschlag für ein juristisches Lösungsmodell im schweizerischen Straf- und Maßnahmenvollzug
DOI:
https://doi.org/10.18716/ojs/krimoj/2020.2.6Schlagworte:
Suizidhilfe, Verfassungsrecht, Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte, Strafrecht, Vollstreckung von Strafsanktionen, PönologieAbstract
Haben Gefangene das Recht, ihr Leben mit Hilfe einer Suizidhilfeorganisation zu beenden? Die Autoren dieses Artikels kommen zum Schluss, dass dies unter bestimmten Bedingungen der Fall ist. Ein vollständiges Verbot des assistierten Suizids im Straf- und Maßregelvollzug verstößt gegen die schweizerische Bundesverfassung. Bestimmte öffentliche Interessen können jedoch mit dem Grundrecht auf Selbstbestimmung konkurrieren und dieses in einigen Fällen überwiegen.
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Veröffentlicht
2020-06-30
Zitationsvorschlag
Urwyler, T., & Noll, T. (2020). Suizidhilfe für Gefangene in der Schweiz: Vorschlag für ein juristisches Lösungsmodell im schweizerischen Straf- und Maßnahmenvollzug. Kriminologie - Das Online-Journal | Criminology - The Online Journal, 2(2), 201–218. https://doi.org/10.18716/ojs/krimoj/2020.2.6
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