Hautfarbe als Verdacht. Das Zusammenwirken von „gefährlichen Orten“ und „racial profiling“

Autor/innen

  • Andreas Ruch

DOI:

https://doi.org/10.18716/ojs/krimoj/2022.3.3

Schlagworte:

Definitionsmacht, Diskriminierung, gefährliche Orte, Personenkontrollen, racial profiling

Abstract

Polizeiliche Befugnisnormen zur Personenkontrolle an „gefährlichen Orten“ unterliegen wegen des entgrenzten gesetzlichen Tatbestands und der damit verbundenen Ausweitung polizeilicher Definitionsmacht rechtlichen Bedenken. Der Beitrag greift diese Kritik auf und legt dar, dass die Definition „gefährlicher Orte“ zu einem erhöhten Kontrolldruck gegenüber People of Color führt und Praktiken des „racial profiling“ begünstigt. Die verschiedenen Ansätze zur rechtlichen und polizeipraktischen Einordung des „racial profiling“ werden diskutiert und es wird argumentiert, dass eine Verdachtsgewinnung in Anknüpfung an die Hautfarbe weder gesellschaftlich hinnehmbar noch rechtlich legitimierbar ist. Abschließend zeigt der Beitrag einzelne Wege auf, mit denen sich die negativen Auswirkungen der Befugnisnorm zur Personenkontrolle an „gefährlichen Orten“ minimieren lassen.

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Veröffentlicht

2022-09-27

Zitationsvorschlag

Ruch, A. (2022). Hautfarbe als Verdacht. Das Zusammenwirken von „gefährlichen Orten“ und „racial profiling“. Kriminologie - Das Online-Journal | Criminology - The Online Journal, 4(3), 249–262. https://doi.org/10.18716/ojs/krimoj/2022.3.3

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Rubrik

Einzelbeiträge